Wir haben für Sie Informationen und Informationsquellen zusammen gestellt. Hier finden Sie eine Übersicht von Hilfsangeboten, Webadressen und wichtigen Telefonnummern: zur Info-Seite
Auch nach den neuen Auslegungshinweisen der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 4.03.2021, Stand 08.03.2021 können Selbsthilfegruppen für Sucht- und psychische Erkrankungen in Hessen weiterhin Ausnahmegenehmigungen für Präsenztreffen beantragen. Die Anträge sind an das zuständige Gesundheitsamt zu richten.
Stand 01.02.2021
Stand 16.12.2020
Ab sofort können Selbsthilfegruppen für Sucht- und psychische Erkrankungen in Hessen Ausnahmegenehmigungen für Präsenztreffen beantragen. Die Anträge sind formlos an das zuständige Gesundheitsamt zu richten.
Am Wochenende hat die Stadt Frankfurt weitere Regeln, die Treffen von Selbsthilfegruppen betreffen, erlassen.
In Frankfurt soll eine neue Selbsthilfegruppe für Frauen gegründet werden, die in einer harmonischen Beziehung leben, in der die Erotik fehlt. In der Gruppe finden sie einen geschützen Raum, um sich gleichberechtigt und offen über diese schwierige Situation auszutauschen.
Die Regelungen gemäß Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) bleiben weiterhin gültig bis 31. Oktober 2020.
Liebe Selbsthilfegruppen, liebe Selbsthilfe-Interessierte, wir freuen uns, dass Treffen von Selbsthilfegruppen – unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln – wieder in unseren Räumen in der Sonnemannstraße möglich sind. Natürlich hat sich auch in der Kontaktstelle einiges verändert: