Auch nach den neuen Auslegungshinweisen der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 26.11.2020, Stand 16.12.2020 können Selbsthilfegruppen für Sucht- und psychische Erkrankungen in Hessen weiterhin Ausnahmegenehmigungen für Präsenztreffen beantragen.
Alle Hygieneauflagen sind bei den Präsenztreffen zu beachten. Derzeit gilt eine durchgängige Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung während des gesamten Treffens.
Genaue Informationen finden Sie in diesem PDF: Ausnahmegenehmigungen SHGs v. 16.12.2020
Die Anträge sind formlos an das zuständige Gesundheitsamt zu richten.
Wenn Sie für Ihre Gruppe, die sich in Frankfurt am Main trifft, eine solche Ausnahmegenehmigung beantragen wollen, nennen wir Ihnen gerne die entsprechende Mail-Adresse des Frankfurter Gesundheitsamts, an die dieser Antrag zu senden ist.
Schreiben Sie uns eine Mail an service@selbsthilfe-frankfurt.net