Einhaltung der Regelungen gemäß Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) vom 07. Mai 2020 (Lesefassung Stand: 19.10.2020) aktuell gültig bis 31. Januar 2021
und
Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet vom 08.10.2020 und 16.10.2020, gültig bis 31.10.2020
Treffen von Selbsthilfegruppen im öffentlichen Raum
(z.B. im Park, am Mainufer o.ä.)
• sind nur alleine, in Gruppen von höchstens fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.
• Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
• In bestimmten Gebieten ist von Fußgängern im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Diese sind: Bereich der Berger Straße, der Schweizer Straße einschließlich des Schweizer Platzes, der Leipziger Straße, des Oeder Weg vom Anlagenring bis zur Glauburgstraße, der Königsteiner Straße beschränkt auf den Bereich zwischen Bolongarostraße und Kasinostraße, der Münchener Straße, der Kaiserstraße sowie im gesamten Bereich des inneren Anlagenringes.
• Kinnvisiere sind als Alternative zur Mund-Nase-Bedeckung ausgeschlossen.
(vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1+2 CoKoBeV vom 07. Mai 2020, Stand 19. Oktober 2020 i.V.m. Allgemeinverfügungen der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus
(SARS-CoV-2) im Stadtgebiet vom 08.10.2020 und 16.10.2020, gültig bis 31.10.2020 und https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/weitere-corona-regeln-vorgestellt )
Bitte wägen Sie für sich und Ihre Selbsthilfegruppe in Anbetracht der aktuellen sehr hohen Infektionszahlen gut ab, ob Treffen in Präsenz angemessen sind.
Das Gesundheitsamt Frankfurt gab uns den Hinweis, dass in der derzeitigen Situation das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen ergänzend zur Einhaltung des Mindestabstands empfohlen wird.
Treffen von Selbsthilfegruppen im nicht-öffentlichen Raum
(z.B. in der Kontaktstelle, in einem Nachbarschaftszentrum o.ä.) gelten als Zusammenkünfte bzw. als Veranstaltungen.
Für diese Treffen gelten folgende Vorschriften:
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.
- Die Teilnehmerzahl darf 100 Personen nicht übersteigen.
- In geschlossenen Räumen sollen Sitzplätze eingenommen werden.
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmenden müssen vom Veranstalter/ von der Veranstalterin zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorgehalten werden. Auf Anforderung sind die Daten an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Die Daten sind unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten.
- geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen.
- gut sichtbare Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen.
(vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1+2 CoKoBeV vom 07. Mai 2020, Stand 19. Oktober 2020 i.V.m. Allgemeinverfügungen der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus
(SARS-CoV-2) im Stadtgebiet vom 08.10.2020 und 16.10.2020, gültig bis 31.10.2020 und https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/weitere-corona-regeln-vorgestellt )
Bitte erkundigen Sie sich bei Treffen im nicht-öffentlichen Raum unbedingt bei Ihrem*r Vermieter*in/Gastgeber*in, welche Regeln in deren Räumlichkeiten gelten!
Quellen:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main
Hier finden Sie die oben stehenden Informationen als PDF:
Informationen für Selbsthilfegruppen zu Treffen in Frankfurt am Main_Stand 20.10.2020
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Der Selbsthilfe e.V. stellt diese Informationen für Selbsthilfegruppen sehr sorgfältig zusammen.
Eine Haftung für den Inhalt kann nicht übernommen werden.