Wichtige Information der GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen – Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Pandemie:
Zweite Antragsfrist für den Pauschalförderantrag für das Jahr 2021
Da der tatsächliche Förderbedarf für das Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie teilweise nicht möglich/erschwert war, hat die ARGE GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen eine zweite Antragsfrist für die Pauschalförderung beschlossen.
Bis zum 31. August 2021 kann noch ein Pauschalförderantrag eingereicht werden.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.