Auch nach den neuen Auslegungshinweisen der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 23.01.2021, Stand 01.02.2021 können Selbsthilfegruppen für Sucht- und psychische Erkrankungen in Hessen weiterhin Ausnahmegenehmigungen für Präsenztreffen beantragen.

Alle Hygieneauflagen sind bei den Präsenztreffen zu beachten.

Wichtige Aktualisierung: Das Gesundheitsamt Frankfurt wies am 27.01.21 darauf hin, dass eine durchgängige Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske während des gesamten Treffens besteht.

Genaue Informationen finden Sie in diesem PDF: Ausnahmegenehmigungen SHGs v. 01.02.2021

Die Anträge sind an das zuständige Gesundheitsamt zu richten.

Wenn Sie für Ihre Gruppe, die sich in Frankfurt am Main trifft, eine solche Ausnahmegenehmigung beantragen wollen, nennen wir Ihnen gerne die entsprechende Mail-Adresse des Frankfurter Gesundheitsamts, an die dieser Antrag zu senden ist.
Schreiben Sie uns eine Mail an service@selbsthilfe-frankfurt.net